Verwaltungsrecht

 

Das Verwaltungsrecht bildet den Schwerpunkt der Kanzlei. Das Vertreten der Interessen des Bürgers gegenüber der staatlichen Behörden ist umfangreich und vielschichtig. Rechtsanwalt F.A. Barthel berät und vertritt Sie sowohl in Antrags- und Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren vor den Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichten.

 

Er ist besonders spezialisiert auf die anwaltliche Tätigkeit im Bußgeldverfahren, bei der Überprüfung von schulischen und universitären Prüfungsentscheidungen und der Studienplatzvergabe, bei der Prüfung von Erschließungskosten, baurechtlichen Antragsverfahren (inkl. Umwelt- und Bundesimmissions-schutzrecht), dem Ausländerrecht und dem Gewerberecht (Gaststättenrecht).

 

Gerade im Verwaltungsrecht gilt, dass die erfolgreiche Gestaltung eines Antragsverfahrens ein verwaltungsrechtliches Gerichtsverfahren vermeidet. Voraussetzung ist aber ein fundiertes Wissen des Verwaltungsrechts, wie es nur ein spezialisierter Anwalt aufweisen kann.

 

Daher ist im Verwaltungsrecht die Beauftragung eines Anwalts bereits im behördlichen Antragsverfahren zu empfehlen. Aber auch wenn ein negativer Bescheid als Ergebnis eines Antragsverfahrens schon vorliegt oder bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben wurde, übernimmt Rechtsanwalt F.A. Barthel Ihren Fall.

 

Rechtsanwalt F.A. Barthel vertritt seine Mandanten auch im Eilverfahren. Da Verwaltungsgerichtsverfahren erfahrungsgemäß jahrelang dauern können, ist das Eilverfahren (das sogenannte "einstweilige Rechtsschutzverfahren") von besonderer Bedeutung.

 

Auch wenn Sie sich als Nachbar oder Anlieger durch ein Bau- oder Gewerbeprojekt gestört fühlen, nimmt Rechtsanwalt F.A. Barthel für Sie Einsicht in die Planungsunterlagen und erhebt notfalls auch Drittanfechtungsklagen vor den Verwaltungsgerichten.

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt F.A. Barthel: +49 (0)30 89756970