Kitaplatz-Recht

Als Kiezanwalt übernehme ich Mandate in Fragen des Kitarechts und vertrete die Mandantschaften sowohl  vor den Behörden als auch vor Gericht.

Für jedes Kind ab einem Jahr besteht gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz. Nutzen Sie dieses Recht für Ihr Kind.

Als Eltern können Sie für Ihr Kind grundsätzlich wählen gem. § 5 Abs.1 SGB VIII zwischen den verschiedenen Einrichtungen, sofern in dieser ein freier Platz ist.

Auf Grund der aktuellen Kitaplatz-Situation in Berlin erhalten viele Eltern trotz intensiver Suche nur Ablehnungsbescheide oder werden auf Wartelisten gesetzt. In diesen Fällen ist häufig eine anwaltliche Vertretung notwendig, damit die Verwaltung dennoch einen Kitaplatz anbietet.

Was ich für Sie tun kann:

  • Anwaltliche Beratung über die aktuellen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall

 

  • Verhandlung (anwaltliche Vertretung) in Ihrem Namen mit den Behörden über eine außergerichtliche Einigung

 

  • Klageerhebung in Ihrem Namen vor den zuständigen Gerichten, um die Behörden zu verpflichten, einen Kitaplatz bereitzustellen.

 

  • Gegebenenfalls ein Eilverfahren auch in Ihrem Namen vor Gericht zu beantragen, wenn die Bereitstellung eines Kitaplatzes (bsp. aus beruflichen Gründen der Eltern) dringend ist.

 

Teilweise können auch Schadensersatzklagen gegen die Behörden erfolgreich sein. Dies kommt in Betracht, wenn den Eltern Betreuungskosten für ihr Kind entstanden sind und der Grund hierfür der fehlende Kitaplatz war.

In diesen Fällen biete ich Ihnen Folgendes an:

  • Prüfung, ob im konkreten Fall eine Schadensersatzklage Aussicht auf Erfolg hat.

 

  • Erhebung einer Schadensersatzklage in Ihrem Namen vor dem zuständigen Gericht.

 

Gerne können Sie zum Bereich Kitarecht bei mir auch kurzfristig in meiner Kanzlei im Prenzlauer Berg  einen Termin vereinbaren.